AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2
Sollte ein Beratungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossen werden, so gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in all jenen Bereichen, die von den Regelungen des Beratungsvertrages nicht erfasst wurden. Grundsätzlich gehen vertragliche Vereinbarungen den in AGB enthaltenen Bestimmungen vor. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.4
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.5
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages

2.1
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart (Angebot und Vertragsabschluss).

2.2
Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3
Wenn der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) die Daten des Auftraggebers einem Dritten (Sub-Auftragnehmer) weitergeben möchte, wird diese Weitergabe mit dem Auftraggeber vereinbart. Mit dem Dritten – in diesem Sinne Auftragsverarbeiter – des Auftragnehmers (dpm Digitalisierungs GmbH) wird ein Auftragsverarbeitervertrag abgeschlossen.

2.4
Von Dritten (jeglicher Art) ist jedoch die Heranziehung von eigenen Hilfspersonen (etwa Angestellte des Auftragnehmers (dpm Digitalisierungs GmbH)) zu unterscheiden. Die Heranziehung von eigenen Hilfspersonen muss nicht explizit vertraglich vereinbart werden.

2.5
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (dpm Digitalisierungs GmbH) von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (dpm Digitalisierungs GmbH) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1
Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2
Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) ist verpflichtet, mit dem Auftraggeber vereinbarte Deadlines einzuhalten.

5.3
Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) handelt bei der Erbringung ihrer Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1
Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (dpm Digitalisierungs GmbH) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (dpm Digitalisierungs GmbH) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1
Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2
Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) hat primär die mangelhafte Leistung zu verbessern; erst danach besteht ein Anspruch des Auftraggebers auf Minderung des Preises und/oder Wandlung („Rückabwicklung des Vertrages“).

7.3
Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1
Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2
Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers (dpm Digitalisierungs GmbH) zurückzuführen ist.

8.4
Sofern der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diesen Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1
Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2
Weiter verpflichtet sich der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3
Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5
Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

9.6
Alle Hinweise zum Thema Datenschutz erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

10. Honorar

10.1
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH). Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend (monatliche) Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2
Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH), so behält der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1
Der Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) ausdrücklich einverstanden.

11.2
Der Auftraggeber erhält alle Rechnungen auf elektronischem Weg an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Auftraggeber verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Die Rechnung wird vorsteuerabzugsfähig laut UStG übermittelt. Zusendungen von Rechnungen des Auftragnehmers (dpm Digitalisierungs GmbH) an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten als zugegangen.

11.3
Änderungen der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt wurde, werden vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) bekannt gegeben. Zusendungen von Rechnungen des Auftragsnehmers (dpm Digitalisierungs GmbH) gelten zudem als zugegangen, auch wenn der eine Änderungen der E-Mail-Adresse des Auftraggebers stattgefunden hat, diese dem Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) aber nicht bekannt gegeben wurde.

11.4
Der Auftraggeber sorgt empfängerseitig dafür, dass sämtlich elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch den Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) ordnungsgemäß an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend adaptiert sind.

11.5
Automatisierte elektronische Antwortschreiben an den Auftragnehmer (dpm Digitalisierungs GmbH) (z.B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

Stand: März 2021